So hat der Gesetzgeber das Telekommunikationsrecht neu geregelt. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde angepasst und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde erlassen.
Insbesondere wurde der Begriff des Telekommunikationsanbieters erheblich erweitert. Neben den klassischen Anbietern von Internet-, Festnetz- und Mobilfunkdienstleistungen unterfallen nunmehr auch solche Anbieter dem TKG, die Kommunikationsdienstleistungen über das Internet zur Verfügung stellen (sog. over-the-top Dienste bzw. OTT-Dienste).
Unabhängig davon hat sich die Connect4Video (C4V) vor Kurzem bei der Bundesnetzagentur als Telekommunikationsdienstleister für Telefonie registriert.
C4V ist nun rechtlich als Telekommunikationsanbieter zu qualifizieren. Mit der vorliegenden Kundeninformation wollen wir daher erklären, was sich ändert und wie sich die Änderung auf die Datenschutzregelungen zwischen uns und unseren Kunden (Auftragsverarbeitungsvertrag AVV) auswirkt.
Eine detaillierte Erklärung finden Sie im beiliegenden Dokument und auch auf unserer Webseite.
Link zum aktualisierten Datenschutzdokument